Fachberatung im Explosionsschutz
Prüfung von Getreidelagerhäuser und Getreidemühlen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrenden Prüfung alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV.
Prüfung von Getreidelagerhäuser und Getreidemühlen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrenden Prüfung alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV.